Aktive Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen Revitalisierung des Diessenhofer Rheinufers im nicht überbauten Bereich im Sinne einer Uferaufwertung (Art 38 GSchG).
Optimale Nutzung des Rheinzugangs und des Rheinuferweges für die Diessenhofer Bevölkerung unter Einbezug der ökologischen Massnahmen sicherstellen.
Im Fokus der IGRA sind Massnahmen zur ökologischen Aufwertung der Uferbereiche am gesamten Hochrhein. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem hart verbauten linksseitigen Diessenhofer-Rheinufer.