Umsetzung Gewässerschutzgesetz
Wie der Nutzen und die Priorität von Revitalisierungsvorhaben gemessen werden!
Ausgangslage
Als Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" wurden vom Parlament 2009 diverse Änderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) beschlossen.
Das geänderte GSchG trat 2011 in Kraft. Es stellt einen Meilenstein im Schweizer Gewässerschutz dar und schreibt Revitalisierungsmassnahmen an verbauten Fliessgewässern zwingend vor.
Planung/Umsetzung
Zur Umsetzung des neuen GSchG wurde vom Bund ein Planungsvorgehen definiert und in der Vollzugshilfe Revitalisierung Fliessgewässer Strategische Planung dokumentiert. Wichtige Elemente dieser strategischen Planung sind:
- Kantone erstellen strategische Revitalisierungsplanung und verabschieden diese bis zum 31.12.2014
- Hydrologische Einzugsgebiete - Abstimmen mit Nachbarkantonen
- Bezeichnen prioritäre Gewässer(abschnitte) mit optimalen Aufwand/Nutzen Verhältnis
Nutzen/Priorität
Gemäss der vom Bund erlassenen Vollzugshilfe Revitalisierung Fliessgewässer Strategische Planung werden Nutzen und Priorität wie folgt ermittelt:
1. Aufwertungspotential bestimmen
Vorgabe Bund | Das Aufwertungspotenzial eines Gewässers ist gross, wenn dessen ökomorphologischer Zustand schlecht ist und die Möglichkeit zur Aufwertung des Gewässers nicht wesentlich eingeschränkt ist durch Anlagen im Gewässerraum |
Rheinufer Diessenhofen |
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2. Nutzen Natur/Landschaft
Vorgabe Bund | Der Nutzen einer Revitalisierung ist dann am grössten, wenn einerseits ein grosses Aufwertungspotenzial besteht und andererseits das ökologische Potenzial und die landschaftliche Bedeutung des Gewässers gross sind |
Rheinufer Diessenhofen |
Nutzen: Gross |
3. Priorisierung
Vorgabe Bund | Ergebnis mit anderen Massnahmen, Planungen abstimmen, um Synergien zu nutzen und möglichen Konflikten Rechnung zu tragen |
Rheinufer Diessenhofen |
Priorität: Hoch Bemerkung: Das hohe Aufwertungspotenzial und der gross Nutzen einer Revitalisierung für die Bevölkerung und die Natur sind höher zu bewerten als die ablehnende Haltung der Mitglieder einer einzigen Gruppierung - Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens kann die Gruppierung alle vorgesehenen rechtlichen Mittel ausschöpfen. |