IGRA Newsletter 2018-12

Informationen zur Revitalisierung des Diessenhofer Rheinufers. Stand: 2018-12

Liebe Rheinfreunde

Es ist einiges gelaufen seit unserer GV im letzten April 2018, an der die Mitglieder der IGRA den Vorstand beauftragten unseren berechtigten Anliegen zur Revitalisierung des Rheinufers bei Diessenhofen mehr Druck zu verleihen. Nachfolgend einige allgemeine Informationen und Updates zu unseren jüngsten Aktivitäten.

Revitalisiertes Ufer bei St. Katharinental

Zum Einstieg in diesen Newsletter möchten wir auf ein Stück des revitalisierten Rheinufers direkt unterhalb der Katharinentaler Badi aufmerksam machen. Vorher stand dort eine kahle, hohe Betonmauer, vergleichbar mit derjenigen zwischen der Diessenhofer Badi und dem Camping Läui. Durch das neue Flachufer wurde ein direkter Zugang für Mensch und Tier zum Wasser geschaffen - das Bänkli lädt zum Verweilen ein.

Für Flachufer wie dieses setzen wir uns ein!

Flachufer, wie dieses unterhalb der Badi St. Katharinental. Dafür setzen wir uns ein!

Zum Vergleich hier ein Blick auf das, dem Kanton Thurgau gehörende Rheinufer bei der Riiwis
Wann wird diese Betonwüste endlich revitalisiert?

Diessenhofen Ost – wann wird diese Betonwüste endlich revitalisiert?

Kommunikation mit dem Departement Bau und Umwelt (DBU)

Am 26. April 2018 ging ein Brief an die Vorsteherin des DBU, Frau Regierungsrätin Carmen Haag, in dem wir unsere Erwartungshaltung bzgl. raschen Fortschritten bei der Revitalisierung des Rheinufers östlich von Diessenhofen festgehalten hatten und uns nach konkreten und verbindlichen Zeitplänen erkundigten: So zum Beispiel für die Überarbeitung des Konzepts Rheinufersanierung Thurgau, der Realisierung der prioritären Abschnitte „Riiwis“ (1a) und „Läui-Schupfen“ (1b) sowie dem Zeitplan für die Revitalisierung der restlichen Abschnitte und schliesslich auch dem Vorliegen von Visualisierungen für die Abschnitte 1a und 1b.

Unser Schreiben wurde am 6. Juni beantwortet. Das DBU informierte,

  • dass der Abschnitt „Läui-Schupfen“ (1b) neu die Priorität 1, der Abschnitt „Riiwis“ (1a) dagegen neu nur noch die Priorität 2 erhalte. Zudem könnten verbindliche Zeitpläne aus heutiger Sicht nicht kommuniziert werden und Visualisierungen würden erst im Rahmen der Projektausarbeitung erfolgen.
  • Die Rückstufung der Priorität für den Abschnitt Riiwis wurde u.a. mit der kompromisslosen Haltung der Revitalisierungs-Gegner und den Mehrheitsverhältnissen am „runden Tisch“ vom 16. Februar 2018 begründet.

Zu den Mehrheitsverhältnissen am „runden Tisch“ sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Revitalisierungsgegner bei diesem Gespräch mit Frau Regierungsrätin Carmen Haag massiv übervertreten waren – Stadt, Pontoniere, Petitionäre, Fischerzunft wurden teilweise, bzw. vollständig von Mitgliedern der Diessenhofer Pontoniere vertreten, Umweltverbände waren nicht eingeladen. Wir haben das DBU vorgängig auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Leider wurde die Teilnehmerliste nicht angepasst.

Mit diesen unverbindlichen Aussagen konnten wir uns nicht zufrieden geben und haben deshalb eine Interpellation im Grossen Rat des Kantons Thurgau initiiert. An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei Stadträtin/Kantonsrätin Maja Bodenmann (CVP) sowie Kantonsrat/Präsident Pro Natura TG Toni Kappeler (GP) für ihre Unterstützung.

Interpellation im Grossen Rat des Kantons Thurgau

Die Interpellation mit dem Titel „Umsetzung revidiertes Gewässerschutzgesetz im Kanton Thurgau“ (16-IN34-260) wurde am 15. August 2018 eingereicht und wie folgt begründet:

  • Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG 814.20) verlangt die Revitalisierung der Gewässer (Art 38a). Es ist dies eine Aufgabe des Kantons, der eine strategische Revitalisierungsplanung erstellt hat. Prioritäre Abschnitte sind bis 2035 zu renaturieren. Der Bund unterstützt den Kanton finanziell über die Programmvereinbarung «Revitalisierungen».
  • Gemäss Amt für Umwelt (AfU) befinden sich von den 1931 km Fliessgewässern im Kanton Thurgau deren 758 km in einem schlechten Zustand. Bis 2035 sollen 47 km Fliessgewässer - Strecken mit gutem Kosten-Nutzenverhältnis - saniert werden. Das AfU erwähnt zwei «Flussprojekte in Arbeit»: Die Ufersanierung am Hochrhein zwischen Schaffhausen und Stein am Rhein sowie die Massnahmen an der Thur zwischen Bürglen und Weinfelden.
  • Im Weiteren verlangt das Gewässerschutzgesetz die Ausscheidung von Gewässerräumen - dies bis Ende 2018. Landwirtschaftliche Flächen im Gewässerraum können als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet und angerechnet werden und dürfen somit nur noch extensiv genutzt werden.
  • Die Aufwertung der Thurgauer Landschaft durch Revitalisierungen der Gewässer wird von breiten Bevölkerungskreisen befürwortet, denn naturnahe Gewässerläufe bereichern das Landschaftsbild und bilden einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität.

Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat ersucht, die folgenden Fragen zur Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes im Kanton Thurgau zu beantworten:

  1. Welche prioritären Abschnitte sind in der kantonalen Revitalisierungsplanung zur Umsetzung bis 2035 vorgesehen und welche wasserbaulichen Massnahmen sind an den einzelnen Abschnitten vorgesehen?
  2. Wie sieht die Umsetzungsplanung (Jahresplanung pro Abschnitt) der prioritären Abschnitte bis 2035 aus? Wer ist in der Umsetzung dieser Abschnitte federführend?
  3. Wie erfolgt die Finanzierung der einzelnen Abschnitte, insbesondere des Abschnitts Diessenhofen - Schupfen (z.B. Abwicklung über Programmvereinbarung, Einzelverfügung, ordentliches Budget, Kreditvorlagen)?
  4. Ist die Gewässerraumausscheidung auf Kurs? Bis wann müssen die Gemeinden die Gewässerräume eigentümerverbindlich in der Zonen- und Nutzungsplanung ausgeschieden haben?
  5. Wie ist der Stand der Planung zwischen Diessenhofen und dem Schupfen sowie oberhalb Schupfen bis zur Kantonsgrenze SH / Stein am Rhein?
  6. Wird die Strecke zwischen Diessenhofen und dem Schupfen (durchgehende Betonmauer) in Etappen saniert und wann erfolgt welche Etappe?
  7. Besagte Betonmauer (vgl. Frage 6) ist in einem schlechten Zustand. Ist der Regierungsrat bereit, in definierten Abschnitten eine Revitalisierung vorzuziehen, damit keine unnötigen Kosten für bauliche Mauersanierungen entstehen? Dies betrifft vor allem Abschnitte, bei welchen das Konzept für eine Revitalisierung bereits vorliegt und die Besitzverhältnisse geklärt sind.

Der Regierungsrat hat nun 12 Monate Zeit diese Fragen zu beantworten. Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden.

Überarbeitetes Konzept Rheinufersanierung Thurgau

Auf Anfrage bei der Vorsteherin des DBU zum Status des Konzepts zur Rheinufersanierung Thurgau wurden wir informiert, dass das überarbeitete Konzept voraussichtlich noch im November mit einem Entscheid des DBU verabschiedet werde. Danach erfolgt die Information der kantonalen und eidgenössischen Fachstellen, sowie der Standortgemeinden. Ein Aufschalten auf die Homepage des kantonalen Amtes für Umwelt (AfU) ist ebenfalls vorgesehen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Beitritt Aqua Viva als Kollektivmitglied

Aqua Viva hat als gewichtige Gewässerschutzorganisation in der Schweiz eine nationale Präsenz. Sie setzt sich mit viel Fachkompetenz für einen umfassenden Schutz und die Aufwertung von Gewässern und Gewässerlandschaften ein. Sie ist gemäss Umweltschutzgesetz zur Verbandsbeschwerde berechtigt. Aqua Viva und ihre Begleitgruppe Recht finden mit ihren Anliegen schweizweit Gehör. Mit einer Kollektivmitgliedschaft bei Aqua Viva kann auch die IGRA von diesen Stärken profitieren.

Am 14. November 2018 haben wir uns deshalb mit der Geschäftsführerin von Aqua Viva, Frau Antonia Eisenhut, zu einem sehr informativen Gespräch getroffen und diesen Beitritt der IGRA als Kollektivmitglied in die Wege geleitet.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine schöne Adventszeit mit erholsamen Spaziergängen am idyllischen Rhein, besinnliche Weihnachten und gute Gesundheit im 2019.

Freundliche Grüsse
IG Rheinuferaufwertung