Planung Revitalisierung Camping Läui -Schupfen (D6-D8)

Mitarbeit der IGRA - 8 grundsätzliche Thesen

Die IGRA ist in der Projektorganisation des kantonalen Amtes für Umwelt vertreten, welche im Auftrag des Kantons Thurgau die Umsetzung des Revitalisierungsprojektes Campingplatz Läui-Schupfen verantwortet. Im nun angelaufenen Partizipationsprozess bringt sich die IGRA als Interessensvertreterin ein. Weitere Kreise dieser Anspruchsgruppe bilden die Gemeindevertreter der Stadt Diessenhofen, die Eigentümer der anliegenden Grundstücksparzellen, Umweltverbände sowie weitere Interessensvertreter.

Die IGRA wird sich in diesem partizipativen Planungs-Prozess vor allem für eine situationsbedingte Revitalisierung einsetzen. Um unsere Anliegen gegenüber unseren Gesprächspartnern deutlich vorbringen zu können, liegt ein Grundlagenpapier vor, das unsere generelle Haltung in 8 Thesen zusammenfasst. Die erste Partizipations-Sitzung fand am Montag, den 31. August 2020 statt. Weitere Partizipations-Sitzungen sind vorgesehen.

Die 8 Thesen der IGRA für eine situationsbezogene Revitalisierung des Diessenhofer Rheinufers

  1. Die Revitalisierungs-Planung über die Gesamtstrecke vom Schupfen bis Diessenhofen erfolgt durch einen situativen Einbezug des gesamten Gewässerraums.  (Eine minimalistische Planungsoptik „nur entlang der Uferlinie“ genügt diesem Grundsatz nicht!)
  2. Die gestalterische Gliederung des Uferbereichs ist abwechslungsreich:
    Abschnitte mit weniger Bestockung als „Sonnenfenster“ wechseln sich ab mit weiten Bereichen intensiverer Bestockung durch standortgerechte Bäume und Pflanzen.
  3. Der Stärkung der Biodiversität kommt hohe Priorität zu, wobei sich überschneidende Interessensansprüche wie Wandern, Aufenthalt, Fischerei, Pontoniere etc. ebenfalls ihren angemessenen Platz haben sollen. (Es soll kein integrales Naturschutzgebiet geschaffen werden).
  4. Eine gezielte Beschattung flacher Uferabschnitte unterstützt die natürliche Fischaufzucht.
    Diese Beschattung übernimmt damit nachhaltig die Herausforderungen des Klimawandels und bietet einen wirksamen Beitrag, um den zukünftig höheren Temperaturen des Rheins in der Sommerzeit entgegengehalten.
  5. Die bestehende Ufermauer wird weitgehend entfernt - Ausnahmen können sich aus wichtigen Sicherheitsaspekten oder bei unausweichlichen baulichen Situationen ergeben.
  6. Die Anpassungen des Geländeprofils erfolgen primär durch einen situations-gerechten Material-Abtrag am bestehenden Ufergelände und erst sekundär durch ev. Kies-Aufschüttungen im Fluss.
  7. Der Wanderweg wird ufernah gestaltet oder in nur geringer Distanz zur Uferlinie angelegt, wobei den Wandernden ein möglichst durchgehend direkter Blick auf den Rhein gewährleistet wird.
  8. Für Naherholungs-Suchende und Badegäste werden attraktive Verweilplätze am Ufer geschaffen.